Nachteilsausgleich bei Autismus in Baden-Württemberg (BW)

Schulischer Erfolg ohne Barrieren: Wie Sie in Baden-Württemberg auf Basis der Verwaltungsvorschriften und des Schulgesetzes wirksame Erleichterungen vereinbaren.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt das SchG BW in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ den Nachteilsausgleich bei Autismus. Maßnahmen wie Zeitzugaben oder reizfreie Prüfungsräume werden im individuellen Förderplan festgeschrieben, ändern das Anforderungsniveau nicht und bleiben zeugnisneutral.

Rechtsgrundlagen & Schulbehörden in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt das Schulgesetz (SchG BW) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ die Gewährung von Nachteilsausgleichen.

Ziel ist es, Schülern mit einer Autismus-Spektrum-Störung den Besuch der Regelschule (Grundschule, Gemeinschaftsschule, Realschule, allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium) barrierefrei zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den Staatlichen Schulämtern sowie den Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen), bei denen regionale Autismusbeauftragte als Fachberater hinzugezogen werden können.

Wichtige Bestimmungen in BW:

  • Individuelle Förderplanung: Verbindliche Dokumentation im persönlichen Förderplan der Schule.
  • Klassenkonferenz & Schulleitung: Beschlussfassung erfolgt durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.
  • Verbot des Notenvermerks: Reine Anpassungen der Prüfungsbedingungen bleiben zeugnisneutral.

Gemeinsam zum individuellen Förderplan in BW

Wir strukturieren die pädagogischen Maßnahmen für die Schule Ihres Kindes – abgestimmt auf die Anforderungen der Staatlichen Schulämter und Gymnasien in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und ganz Baden-Württemberg.