Nachteilsausgleich bei Autismus in Bayern (BaySchO & BayEUG)

Rechtssicher durch das bayerische Schulsystem: Wie Sie den Nachteilsausgleich nach §§ 31–36 BaySchO beantragen und warum Sie keine Angst vor Zeugnisvermerken haben müssen.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Bayern

In Bayern regeln Art. 52 BayEUG und die §§ 31–36 BaySchO die Hilfen bei Autismus. Ein reiner Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO, z. B. Zeitzugaben bis 25 %, reizfreie Räume) bleibt zeugnisneutral. Nur bei echtem Notenschutz (§ 34 BaySchO, z. B. Aussetzen der mündlichen Bewertung) erfolgt ein Vermerk im Zeugnis.

Nachteilsausgleich vs. Notenschutz in Bayern

In Bayern ist die individuelle Förderung in Art. 52 BayEUG und den §§ 31 bis 36 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt. Das Verfahren betrifft Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien sowie FOS/BOS in allen sieben Regierungsbezirken (u. a. Oberbayern, Mittelfranken, Schwaben, Unterfranken).

Für Eltern ist die strikte Unterscheidung zentral: Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO) modifiziert lediglich die Bedingungen der Leistungserbringung und ist vollkommen zeugnisneutral. Nur bei Notenschutz (§ 34 BaySchO), wenn Bewertungsmaßstäbe ausgesetzt werden, erfolgt eine Zeugnisbemerkung. Die fachliche Abstimmung erfolgt mit der Schulleitung, den Beratungslehrkräften oder den regionalen Staatlichen Schulberatungsstellen sowie den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

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Die bayerische Regelung im Überblick:

  • § 33 BaySchO (Nachteilsausgleich): Zeitzugaben, Arbeitsplatzanpassungen, technische Hilfsmittel → Kein Zeugnisvermerk.
  • § 34 BaySchO (Notenschutz): Nichtbewertung des Mündlichen oder von Rechtschreibleistungen → Zeugnisvermerk.
  • Verzichtsmöglichkeit: Eltern können den Notenschutz vor jedem Zeugnistermin schriftlich abwählen.

Typische Maßnahmen an bayerischen Realschulen & Gymnasien

Konkrete Bausteine, die an Schulen in ganz Bayern bewilligt werden:

01 • ZEITFAKTOR

Verlängerung der Arbeitszeit

Bis zu 25 % Zeitzugabe bei Schulaufgaben und Kurzarbeiten zur Reduktion von Prüfungsangst (RSD).

02 • RAUM & SENSORIK

Separater Prüfungsraum

Möglichkeit, Schulaufgaben in einem reizarmen Nebenraum mit eigener Aufsicht zu schreiben.

03 • MÜNDLICHE PRÜFUNG

Ersatz mündlicher Beiträge

Schriftliche Kurzabfragen statt unvorbereitetem Ausfragen vor der Klasse bei situativem Mutismus.

Vorbereitung für das bayerische Schulgespräch

Wir erstellen gemeinsam eine präzise Begründung nach BaySchO, die Schulleitungen, Beratungslehrkräfte und Staatliche Schulämter in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt, Fürth, Erlangen und ganz Bayern überzeugt.