Nachteilsausgleich bei Autismus in Berlin (SOPädVO & SchulG)

Chancengleichheit an Berliner Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen (ISS), Gemeinschaftsschulen und Gymnasien: Wie Sie Nachteilsausgleiche nach der Sonderpädagogik-Verordnung zielgerichtet durchsetzen.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Berlin

In Berlin regelt § 58 SchulG Berlin in Verbindung mit der Sonderpädagogikverordnung (SOPädVO) den Nachteilsausgleich bei Autismus. Maßnahmen wie Zeitzugaben, reizarme Einzelräume oder Strukturierungshilfen werden ohne zwingenden Förderstatus von der Schulleitung gewährt und bleiben zeugnisneutral.

Rechtsgrundlagen in Berlin: § 58 SchulG, SOPädVO & Senatsverwaltung

In Berlin regeln das Schulgesetz Berlin (SchulG § 58) sowie die Sonderpädagogikverordnung (SOPädVO) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schüler mit chronischen Beeinträchtigungen und Autismus-Spektrum-Störungen.

Ziel ist es, sensorische, sprachliche und motorische Hürden bei Klassenarbeiten, Prüfungen (z. B. BBR, eBBR, MSA und Abitur) und im laufenden Unterricht auszugleichen, ohne die fachlichen Bewertungskriterien abzuändern. Die Unterstützung wird bei Bedarf in enger Abstimmung mit den bezirklichen Schulaufsichten und Inklusionsbeauftragten koordiniert.

Zentrale Eckpunkte in Berlin:

  • Zuständigkeit: Die Schulleitung entscheidet auf Vorschlag der Klassenkonferenz.
  • SIBUZ-Einbindung: Die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) können in allen 12 Berliner Bezirken beratend hinzugezogen werden.
  • Zeugnisneutral: Reine Anpassungen der Rahmenbedingungen erscheinen nicht auf dem Zeugnis.

Antragsvorbereitung für Berlin

Nutzen Sie meine Praxiserfahrung als Schulleiterin für die fundierte Vorbereitung Ihrer Schul- und SIBUZ-Gespräche – passgenau für Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien in Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Spandau, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Reinickendorf und Lichtenberg.