Nachteilsausgleich bei Autismus in Hamburg (HmbSG)

Chancengleichheit an Hamburger Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien: Wie Sie nach dem Hamburgischen Schulgesetz faire Prüfungsbedingungen erreichen.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Hamburg

In Hamburg regelt das HmbSG in Verbindung mit den BSW-Richtlinien den schulischen Nachteilsausgleich bei Autismus. Individuelle Erleichterungen wie Zeitzugaben, reizarme Einzelarbeitsplätze oder Strukturierungshilfen werden in Abstimmung mit der Schulleitung und ggf. dem ReBBZ festgelegt und bleiben vollkommen zeugnisneutral.

Rechtsgrundlagen in Hamburg: HmbSG, BSW & ReBBZ

In Hamburg regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) sowie die Richtlinien der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB/BSW) die Gewährung von Nachteilsausgleichen.

Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen haben Anspruch auf individuelle Anpassungen, um behinderungsbedingte Hürden bei Klassenarbeiten, Lernentwicklungsgesprächen sowie zentralen Prüfungen (ESA, MSA, Abitur) auszugleichen. Die Abstimmung erfolgt direkt an der Schule sowie bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den regionalen Fachdiensten.

Regelungen in Hamburg:

  • ReBBZ-Beratung: Die 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) unterstützen Schulen und Eltern bezirksweit.
  • Schulleitungsentscheidung: Die Schulleitung beschließt den Nachteilsausgleich nach Anhörung der Zeugniskonferenz.
  • Zeugnisneutral: Nachteilsausgleiche verändern nicht den Notenmaßstab und werden nicht im Zeugnis vermerkt.

Unterstützung bei Schulanträgen in Hamburg

Fundierte Vorbereitung für Schul- und ReBBZ-Gespräche an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Hamburg-Mitte, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.