Nachteilsausgleich bei Autismus in Hessen (HSchG & VOGS)

Barrierefreie Prüfungen an hessischen Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien: Wie Sie in Hessen auf Basis der VOGS und des Schulgesetzes wirksame Entlastungen erwirken.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Hessen

In Hessen regeln das Hessische Schulgesetz (HSchG) und die VOGS den schulischen Nachteilsausgleich bei Autismus. Maßnahmen wie Zeitzugaben, reizfreie Prüfungsräume oder visuelle Strukturierungshilfen gleichen behinderungsbedingte Barrieren aus, berühren nicht das fachliche Anforderungsniveau und bleiben vollständig zeugnisneutral.

Rechtsgrundlagen & Staatliche Schulämter in Hessen

In Hessen ist der Nachteilsausgleich im Hessischen Schulgesetz (HSchG) sowie in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (VOGS) und den jeweiligen Oberstufen- und Prüfungsverordnungen (OAVO) verankert.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, prüfungsbedingte Barrieren bei Klassenarbeiten, Lernstandserhebungen und Abschlussprüfungen (Realschulabschluss, Landesabitur) auszugleichen. Über Art und Umfang der Anpassungen entscheidet die Schulleitung bzw. die Klassenkonferenz – bei Bedarf unter Hinzuziehung der Autismusbeauftragten und BFZ-Lehrkräfte der 15 Staatlichen Schulämter in Hessen.

Rechtliche Leitlinien in Hessen:

  • Kein Notenrabatt: Die Leistungsanforderung bleibt fachlich identisch.
  • Kein Zeugnisvermerk: Reine Anpassungen der Rahmenbedingungen erscheinen nicht im Zeugnis.
  • BFZ-Kooperation: Einbindung des regional zuständigen Beratungs- und Förderzentrums möglich.

Unterstützung bei Schulanträgen in Hessen

Vorbereitung von Elterngesprächen und Anträgen für Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Schulämter in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Gießen, Fulda, Marburg, Hanau, Rüsselsheim und ganz Hessen.