Nachteilsausgleich bei Autismus in Niedersachsen

Individuelle Hilfen an niedersächsischen Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien: Wie Sie auf Basis des NSchG und des Fördererlasses passende Maßnahmen erwirken.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Niedersachsen

In Niedersachsen regeln das NSchG und der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung den Nachteilsausgleich bei Autismus. Unter beratender Einbindung des Mobilen Dienstes Autismus (MDA) werden Anpassungen wie Zeitzugaben oder reizarme Arbeitsplätze gewährt. Diese verändern das Anforderungsniveau nicht und bleiben zeugnisneutral.

Rechtlicher Rahmen & Regionale Landesämter (RLSB)

In Niedersachsen basiert der Nachteilsausgleich auf dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) sowie dem Runderlass „Sonderpädagogische Förderung“ des Kultusministeriums.

Die Schulen sind verpflichtet, bei nachgewiesenen Beeinträchtigungen im Bereich der Wahrnehmung, Kommunikation oder Motorik angemessene Hilfen bereitzustellen, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Zuständig für die Koordination und Fachberatung sind die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.

Kernpunkte in Niedersachsen:

  • Mobiler Dienst Autismus (MDA): Fachliche Beratung der Lehrkräfte und Begleitung der Förderkommission.
  • Klassenkonferenzentscheidung: Beschlussfassung unter Vorsitz der Schulleitung auf Basis des Förderplans.
  • Keine Zeugnisbemerkung: Zeitzugaben und räumliche Anpassungen bleiben im Zeugnis unbenannt.

Antragsvorbereitung für Niedersachsen

Lassen Sie uns gemeinsam den passgenauen Maßnahmenkatalog für Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien im Einzugsgebiet der RLSB-Standorte in Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Göttingen, Wolfsburg, Salzgitter, Hildesheim, Lüneburg, Celle, Wilhelmshaven und ganz Niedersachsen erarbeiten.