Chancengleichheit im Klassenraum sichern: Wie Sie in NRW auf Basis des § 48 SchulG und des Autismus-Erlasses wirksame Entlastungen ohne AO-SF-Verfahren und ohne Zeugnisvermerk durchsetzen.
In Nordrhein-Westfalen regelt § 48 SchulG NRW in Verbindung mit dem Autismus-Erlass den Nachteilsausgleich. Er kann an Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs ohne formelles AO-SF-Verfahren gewährt werden. Maßnahmen wie Zeitzugaben (20–25 %), reizarme Prüfungsräume oder modifizierte Aufgabenblätter verändern das fachliche Anforderungsniveau nicht und sind gesetzlich zeugnisneutral.
In Nordrhein-Westfalen ist das Recht auf Nachteilsausgleich im § 48 Schulgesetz NRW (SchulG) sowie in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (AO-GS, APO-S I, APO-GOSt, APO-BK) fest verankert.
Zusätzlich bestimmt der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung („Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen“) verbindlich, dass autistische Wahrnehmungsbesonderheiten im Schulalltag durch organisatorische und didaktische Hilfen kompensiert werden müssen. Bei Bedarf stehen die Inklusionskoordinatoren und Schulämter der fünf Bezirksregierungen (Köln, Düsseldorf, Arnsberg, Münster und Detmold) beratend zur Seite.
Ermitteln Sie vor dem Gespräch mit der Schule die individuellen Bedarfe Ihres Kindes im interaktiven Selbsttest zum Nachteilsausgleich.
Diese Anpassungen haben sich an Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien in NRW bewährt:
Gewährung von Zeitzugaben bei Klassenarbeiten und Klausuren zur Kompensation von Schreibmotorik und Bottom-Up-Decodierungszeiten.
Nutzung von Kapselgehörschutz, geschützter Einzelsitzplatz oder das Schreiben von Prüfungen in einem separaten Raum zur Vermeidung von Reizüberflutung.
Verzicht auf vage Metaphern, optische Hervorhebung von Operatoren und der Ersatz unvorbereiteter Spontanvorträge durch schriftliche Kurzbeiträge.
So bereiten Sie das Verfahren an der Schule Ihres Kindes optimal vor:
Wie durch die Kombination aus Zeitzugabe und reizarmem Prüfungsraum selbst gravierende Notenabstürze gelöst werden können, zeigt unsere Fallstudie Klassenarbeits-Blackouts lösen: Von Note 5 zu stabilen Dreien. Zur Vorbereitung von Förderplangesprächen bietet der Schul- & Hilfeplan-Navigator praxiserprobte Formulierungshilfen für NRW-Schulen.
Nutzen Sie meine Praxiserfahrung als Schulleiterin, um den Nachteilsausgleich Ihres Kindes fundiert und rechtssicher vorzubereiten – abgestimmt auf die Anforderungen der Schulämter in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Aachen, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Krefeld, Oberhausen und ganz Nordrhein-Westfalen.