Barrierefreie Bildungswege an rheinland-pfälzischen Grundschulen, Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Gymnasien: Wie Sie auf Basis der §§ 50 ff. ÜSchO passgenaue Erleichterungen ohne Zeugnisvermerk rechtssicher vereinbaren.
In Rheinland-Pfalz regeln die §§ 50 ff. der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) sowie das SchulG RLP den Nachteilsausgleich bei Autismus. Individuelle Erleichterungen wie Zeitzugaben (20–25 %), reizarme Prüfungsräume oder modifizierte Aufgabenblätter gleichen funktionelle Beeinträchtigungen aus, berühren nicht das fachliche Anforderungsniveau und bleiben im Zeugnis zwingend unerwähnt.
In Rheinland-Pfalz stützt sich der Nachteilsausgleich auf die §§ 50 ff. der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO), das Schulgesetz (SchulG RLP) sowie die rheinland-pfälzische Grundschulordnung.
Ziel ist es, wahrnehmungsbedingte und sensorische Hürden bei Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Abschlussprüfungen (Berufsreife, Qualifizierter Sekundarabschluss I, Abitur) auszugleichen, ohne die inhaltlichen Leistungsanforderungen zu senken. Über die Maßnahmen entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag der Klassen- bzw. Fachkonferenz. Für übergeordnete Prüfungsfragen und Schulaufsicht sind die drei Regionalstellen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Koblenz und Neustadt an der Weinstraße zuständig.
Prüfen Sie vor dem Schulgespräch die Barrieren Ihres Kindes im interaktiven Selbsttest zum Nachteilsausgleich.
Praxiserprobte Bausteine, die an Grundschulen, Realschulen plus und Gymnasien in RLP regelmäßig bewilligt werden:
Gewährung von 20 % bis 50 % Zeitzugabe bei Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren zum Ausgleich detailorientierter Bottom-Up-Decodierung.
Schreiben in separaten Räumen oder Nutzung von Kapselgehörschutz, um akute Reizüberflutung im Klassenverband zu verhindern.
Schriftliche Leistungskontrollen oder vorbereitete Kurzreferate als gleichwertiger Ersatz für unvorbereitete Spontanabfragen vor der Klasse.
Als Schulleiterin der Galileo Online School kenne ich die formalen Kriterien von Schulkonferenzen und Aufsichtsbehörden aus erster Hand. Anträge scheitern selten am guten Willen, sondern an vagen Beschreibungen ohne schulrechtliche Passung zur ÜSchO.
Wie durch die Kombination aus Zeitzugabe und reizarmem Arbeitsplatz selbst gravierende Versetzungsgefahren gelöst werden können, zeigt unsere Fallstudie Klassenarbeits-Blackouts lösen: Von Note 5 zu stabilen Dreien. Zur Vorbereitung von Förderplangesprächen bietet der Schul- & Hilfeplan-Navigator praxiserprobte Formulierungshilfen für rheinland-pfälzische Schulen.
Wir strukturieren Ihre Antragsbegründung passgenau für die Anforderungen der Schulleitungen und ADD-Regionalstellen in Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neuwied, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Bad Kreuznach, Landau in der Pfalz, Pirmasens, Andernach, Bingen am Rhein und ganz RLP.