Nachteilsausgleich bei Autismus in Rheinland-Pfalz (ÜSchO)

Barrierefreie Bildungswege an rheinland-pfälzischen Grundschulen, Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Gymnasien: Wie Sie auf Basis der ÜSchO passgenaue Erleichterungen vereinbaren.

Auf den Punkt gebracht: Nachteilsausgleich in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bilden die §§ 50 ff. der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) die Grundlage für den Nachteilsausgleich bei Autismus. Individuelle Anpassungen wie Zeitzugaben, reizfreie Räume oder Strukturierungshilfen kompensieren Barrieren, berühren die fachlichen Bewertungsmaßstäbe nicht und bleiben zeugnisneutral.

Rechtsgrundlagen & Schulaufsicht (ADD) in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist der Nachteilsausgleich in den §§ 50 ff. der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO), dem Schulgesetz (SchulG RLP) sowie der Grundschulordnung verankert.

Ziel ist die Kompensation behinderungsbedingter Beeinträchtigungen bei Klassenarbeiten, Überprüfungen und Abschlussprüfungen (z. B. Qualifizierter Sekundarabschluss I, Abitur) ohne Absenkung der fachlichen Standards. Die übergeordnete Steuerung und Beratung obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit ihren drei Regionalstellen in Trier, Koblenz und Neustadt an der Weinstraße.

Leitlinien in Rheinland-Pfalz:

  • Pädagogischer Spielraum: Schulen können Maßnahmen zügig und flexibel anpassen.
  • Förderplandokumentation: Verbindliches Festhalten der Vereinbarungen im individuellen Förderplan.
  • Kein Notenabzug: Gewährte Hilfen führen zu keiner Schlechterstellung bei der Notengebung und bleiben zeugnisneutral.

Beratung für Rheinland-Pfalz

Fundierte Vorbereitung für Elterngespräche an Grundschulen, Realschulen plus, Gesamtschulen und Gymnasien im Einzugsgebiet der ADD-Regionalstellen in Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neuwied, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Bad Kreuznach, Landau in der Pfalz, Pirmasens und ganz RLP.