Faire Prüfungsbedingungen an sächsischen Grundschulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien: Wie Sie im Rahmen des SächsSchulG und der Schulordnungen (SOGS, SOOSA, SOGYM) individuelle Entlastungen sichern.
In Sachsen regeln das SächsSchulG und die Schulordnungen (SOGS, SOOSA, SOGYM) den Nachteilsausgleich bei Autismus. Anpassungen wie Zeitzugaben, Pausenregelungen oder reizfreie Prüfungsräume kompensieren Barrieren, tasten das inhaltliche Anforderungsniveau nicht an und bleiben zeugnisneutral.
In Sachsen stützt sich der Nachteilsausgleich auf das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) und die jeweiligen Schulordnungen für Grundschulen (SOGS), Oberschulen (SOOSA), Gemeinschaftsschulen und Gymnasien (SOGYM).
Individuelle Beeinträchtigungen bei der Aufnahme und Verarbeitung von Informationen werden durch organisatorische und methodische Modifikationen bei Klassenarbeiten, Komplexen Leistungen und Abschlussprüfungen (Realschulabschluss, Abitur) ausgeglichen. Die administrative Begleitung und sonderpädagogische Fachberatung erfolgt über die fünf Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen und Zwickau.
Vorbereitung für Elterngespräche und Anträge an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien im Einzugsgebiet der LaSuB-Regionalstellen in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Freiberg, Bautzen, Pirna, Hoyerswerda, Riesa und ganz Sachsen.